Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das seit vielen Jahren einem stetig wachsenden Kundenkreis bei Personalengpässen zur Verfügung steht.
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde uns durch die Bundesagentur für Arbeit Kiel die unbefristete Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt.
Sollte in Ihrem Unternehmen ein erhöhter Mitarbeiterbedarf auftreten, können Sie einen Engpass durch verstärktes Auftragsvolumen oder zur Überbrückung von Urlaubs- sowie Krankheitsausfällen im Bereich des festen Mitarbeiterstammes auf unser Zeitpersonal zurückgreifen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und ersparen Ihnen die zeitraubende Suche nach qualifiziertem Personal.
Wir überlassen Ihnen die Mitarbeiter zu einem vorher fest vereinbarten Stundenverrechnungssatz, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Selbstverständlich halten wir uns an die gesetzlichen Auflagen, wie den gesetzlichen Mindestlohn des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ihr Vorteil:
Um Lohnnebenkosten, Krankheits-, Urlaubs- und Feiertagsentgelte, Abgabe an die Urlaubskasse sowie die Berufsgenossenschaften müssen Sie sich nicht kümmern!
Das gewünschte Personal wählen wir sorgfältig nach Ihren Ansprüchen aus. Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt und lassen Sie sich beraten. Wir disponieren für Sie schnell und zuverlässig.